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    Home»Viagra – rezeptfrei oder rezeptpflichtig?

    Viagra – rezeptfrei oder rezeptpflichtig?

    von RedaktionUpdated:27. März 20173 Minuten Lesezeit
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    Viagra - rezeptfrei oder rezeptpflichtig
    © caftor - Fotolia.com

    Viagra ist ein Medikament, das mit schweren Nebenwirkungen und Risiken verbunden ist. Bis hin zum Tod sind mögliche Risiken gegeben, wenn die Einnahme von Viagra nicht ordnungsgemäß und vor allem nach gründlicher vorheriger ärztlicher Untersuchung erfolgt. Da Viagra sich auf die Durchblutung der Genitalien durchblutungsfördernd auswirkt, können besonders Männer mit Bluthochdruck oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen ein besonders hohes Risiko mit der Einnahme von Viagra eingehen.

    Und auch die Kombination mit anderen Medikamenten kann biochemische Prozesse in Gang setzen, die für den Laien nicht nachvollziehbar sind. Daher hat der Gesetzgeber entschieden, dass das Medikament Viagra generell unter die Rezeptpflicht fällt.



    Viagra aus dem Ausland & Finger weg!

    Seriöse niedergelassene Apotheken geben Viagra als potenzsteigerndes Medikament mit entsprechenden möglichen Risiken und Nebenwirkungen nicht ohne die Vorlage eines Rezeptes aus. Allerdings umgehen auch viele Anbieter diese Regelung in Deutschland, indem beispielsweise aus dem Ausland das Medikament an den Empfänger verschickt wird. So entziehen sich die Händler dem Zugriff des deutschen Zolls, der solche Postsendungen gemäß seiner Verpflichtung einzieht und sowohl Empfänger als auch Absender – in diesem Falle allerdings nicht möglich – durch den Einsatz von Rechtsmitteln heranzieht.

    Trotzdem versuchen Verbraucher weiterhin, sich der Rezeptausstellung für Viagra dadurch zu entziehen, dass das Produkt im Ausland bestellt und über den Postweg bezogen wird. Neben den Rechtsfolgen, die dies für den Empfänger haben kann, sind auch gesundheitliche Folgen möglich, die bis hin zur Todesfolge bei Einnahme von Viagra ohne entsprechende Voruntersuchung verlaufen können.

    Viagra in Form von Generika

    Gern versuchen Händler über das Internet Viagra auch als Generika zu verkaufen. Hierzu sollte man wissen, dass das Produkt Viagra durch den Hersteller Pfizer noch bis zum Jahr 2013 geschützt ist und von daher auf dem deutschen Markt bis dahin keine Generika für Viagra erhältlich sein werden. Erfolgt daher eine Bestellung gefälschter Generika, so werden diese möglicherweise durch den Zoll beschlagnahmt und sowohl Händler als auch Empfänger rechtlich belangt.

    Lesetipp:  Viagra - Wirkung und Anwendung

    Indien stellt eine große Anzahl von Sildenafil-Generika her, da in Indien die patentrechtlichen Anforderungen wie in Deutschland nicht erfüllt werden müssen. Diese Medikamente werden in Indien aufgrund anderer Rechtsprechung hinsichtlich der Verschreibungspflicht auch rezeptfrei vertrieben. Allerdings gilt auch hier die Regelung, dass verschreibungspflichtige Medikamente in Deutschland durch Privatpersonen nicht eingeführt werden dürfen und somit hat ein deutscher Nutzer auch keine Möglichkeit, sich rechtlich einwandfrei indische Generika zu beschaffen, die Sildenafil als Inhaltsstoff verwenden, wie er auch in Viagra vorhanden ist.

    Vorsicht vor Imitationen!

    Natürlich ind im Handel auch Imitationen von Viagra erhältlich. Wenn diese auch die gleiche ovale Form der Originale aufweisen und auch deren blaue Farbe haben, handelt es sich hier dennoch um Nachahmungen, die eine andere – oftmals unbekannte – inhaltliche Zusammensetzung haben und von daher als preiswerte und rezeptfreie Alternative zu Viagra zum Teil lebensgefährliche Nebenwirkungen mitbringen können.

    Viagra immer verschreiben lassen

    Wer sich für den Einsatz von Viagra zur Bekämpfung der Erektionsstörungen entscheidet, sollte zuliebe der eigenen Gesundheit den Weg über den Arzt gehen und sich das Medikament verschreiben lassen. In vielen Fällen – wenn bestimmte Faktoren erfüllt werden oder gesundheitliche Gründe die Erektionsstörung bewirken – erfolgt sogar eine Kostenübernahme oder -Beteiligung durch die Krankenkassen.

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