Wer einen Unfall erleidet oder wer ernsthaft erkrankt, dem kann eine Reha helfen. Die Reha schließt sich, nicht selten, gleich an einen Krankenhausaufenthalt an.
Das Ziel ist die medizinische „Wiederherstellung“ des Patienten. Hierzu arbeiten oft verschiedene Spezialisten, wie Ärzte, Physiotherapeuten und Logopäden zusammen.
Nachfolgend erläutern wir, wer Anspruch auf eine Reha hat und erklären, wie Sie eine Reha beantragen, damit diese auch bewilligt wird.
Inhaltsverzeichnis
- 1 1. Wer hat Anspruch auf eine Reha?
- 2 2. Bei diesen Krankheiten können Sie eine Reha beantragen
- 3 3. So lange dauert eine medizinische Reha-Maßnahme
- 4 4. Voraussetzungen für Anspruch auf medizinische Reha
- 5 5. Wie Sie eine Reha beantragen
- 6 6. Die Zuzahlungshöhe – das müssen Sie selber tragen
- 7 Vorbereitungs-Tipps nach Zusage der Reha-Maßnahme
1. Wer hat Anspruch auf eine Reha?
In Deutschland hat jedes Familienmitglied, welches über das deutsche Sozialversicherungssystem versichert ist – dies ist die gesetzliche Rentenversicherung oder gesetzliche Krankenkasse – grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Reha-Maßnahmen. Welcher Sozialträger für die Kosten aufkommen muss, richtet sich nach bestimmten Voraussetzungen, die versicherungsrechtlicher Natur sind. Das können neben der zuvor genannten Krankenkasse und Rentenversicherung auch ein Sozialhilfeträger oder die gesetzliche Unfallversicherung sein.
2. Bei diesen Krankheiten können Sie eine Reha beantragen
Fast jede ernsthafte Erkrankung oder Unfall kann dazu führen, dass eine medizinische Reha notwendig wird. Oft werden Reha-Maßnahmen bei den folgenden Erkrankungen eingeleitet:
- Verletzung des Bewegungsapparates durch einen Unfall
- Abnutzung des Bewegungsapparates
- Entzündung des Bewegungsapparates
Aber auch bei einer Schädigung des Nervensystems, beispielsweise durch ein Schädel-Hirn-Trauma oder nach einem Schlaganfall, ist eine Reha äußerst sinnvoll. Ebenfalls eine Reha notwendig, machen Krebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Stoffwechselstörungen und Erkrankungen der inneren Organe. Im Bereich der Geriatrie nimmt die Bedeutung einer medizinischen Reha stark zu. Denn im Bereich der Geriatrie wird es immer wichtiger, alten Menschen so lange wie möglich ihre Selbstständigkeit zu erhalten und so den Zeitpunkt der Pflegebedürftigkeit möglichst weit nach hinten hinauszuschieben.
3. So lange dauert eine medizinische Reha-Maßnahme
Eine medizinische Reha findet ambulant in einer Reha-Praxis oder stationär in einer Kurklinik statt und dauert in der Regel drei Wochen. Mittlerweile existieren spezialisierte Rehakliniken, die sich wie das Rehabilitations- & Präventionszentrum Bad Bocklet mit individuellen Reha-Konzepten auf unterschiedliche Zielgruppen spezialisiert und entsprechend die Behandlung ausgerichtet haben. So differenzieren sich die jeweiligen Behandlungsformen nach unterschiedlichen Berufsgruppen oder eben auch nach verschiedenen Krankheitsbildern. Sonderformen der Reha sind die Anschluss-Rehabilitation, die direkt nach einem Krankenhausaufenthalt beginnt sowie die sogenannte Frührehabilitation, die während der Akutbehandlung im Krankenhaus parallel stattfindet.
4. Voraussetzungen für Anspruch auf medizinische Reha
Die wichtigste Voraussetzung ist, dass der behandelnde Arzt eine Reha-Maßnahme als medizinisch notwendig einstuft – er muss darüber ein entsprechendes schriftliches Gutachten erstellen. Aus diesem muss hervorgehen, dass eine Besserung der Beschwerden in absehbarer Zeit durch die Reha-Maßnahme zu erwarten ist. Ebenso muss der Patient körperlich dazu fähig sein, die Behandlungen durchzuführen und ebenfalls müssen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein.
5. Wie Sie eine Reha beantragen
Den Antrag auf die Reha-Maßnahme müssen Sie als Patient selber stellen – die notwendigen Antragsformulare erhalten Sie beim zuständigen Kostenträger. In der Regel reicht ein Anruf mit der Bitte um Zusendung der Formulare. Einige Kostenträger haben die Formulare auch Online auf ihre Homepage zum Downloaden zur Verfügung gestellt. Achten Sie beim Ausfüllen darauf, dass Sie alle Fragen wahrheitsgemäß beantworten und den Antrag vollständig ausfüllen, so vermeiden Sie Rückfragen. Zusammen mit dem medizinischen Gutachten senden Sie dann den Reha-Antrag bei Ihrem Kostenträger ein. Wurde bereits zuvor eine Reha-Behandlung absolviert, so sollten zwischen den beiden Behandlungen mindestens vier Jahre liegen.
6. Die Zuzahlungshöhe – das müssen Sie selber tragen
Sämtliche Kosten für die Rehabilitation werden vollständig vom jeweils zuständigen Sozialversicherungsträger übernommen. Der Gesetzgeber verlangt allerdings eine Zuzahlung für Essen usw. in Höhe von 10 Euro täglich. Kinder unter 18 Jahren sind davon befreit und müssen nichts zuzahlen, erläutert auch das BMG im Detail. Wenn Sie sich zu einer ambulanten Reha entscheiden, müssen Sie bei den meisten Sozialversicherungsträgern keine Zuzahlung leisten. Ebenfalls von der Zahlungspflicht befreit sind Personen, die Übergangsgeld beziehen.
Vorbereitungs-Tipps nach Zusage der Reha-Maßnahme
Eine geplante Operation, eine akute Verschlechterung des Gesundheitszustandes und ein oftmals damit verbundener stationärer Klinik-Aufenthalt sind einschneidende Ereignisse in Ihrem Lebensumfeld. Oftmals geht alles sehr schnell und unvorhersehbar. Deshalb folgen an dieser Stelle ein paar nützliche Ratschläge und Tipps:
- Halten Sie Ihre Karte der Krankenkasse und – sofern vorhanden – den Schwerbehindertenausweis, den Bluter-, Allergie-, Herz- oder Röntgenpass immer griffbereit. Bestenfalls so, dass auch persönlich vertraute Personen Ihres Umfeldes Zugriff darauf haben.
- Falls Sie Medikamente einnehmen, führen Sie einen Medikamentenplan. Ihr Hausarzt oder Ihre Apotheke ist Ihnen bestimmt bei der Ausstellung behilflich. Achten Sie ebenfalls darauf, dass alle Änderungen immer vermerkt werden.
- Befunde vorausgegangener Untersuchungen, Entlassungsbriefe von zuvor stattgefundenen Krankenhausaufenthalten und Röntgenbilder sollten Sie ebenfalls immer griffbereit liegen haben. Sie dienen den behandelnden Ärzten in der Reha-Klinik dazu, Ihren Gesundheitsstatus zu erheben.
- Ist Ihnen bereits bekannt, dass Sie nach der akuten Behandlung im Krankenhaus in eine Reha-Maßnahme gehen, sollten Sie sich ein Starterpaket bereitlegen, welches die wichtigsten Dinge für eine Reha enthält. Dies sind beispielsweise Hausschuhe und Sport- und Badebekleidung.
- Nach Zusage der Reha erhalten Sie von der durchführenden Reha-Klinik ein Einladungsschreiben mit dem genauen Aufnahmetermin. In der Regel liegt diesem Schreiben ein Rückmeldeformular bei, welches Sie ausfüllen müssen sowie ein Informationsblatt mit den wichtigsten Infos.
- Viele Sozialversicherungsträger übernehmen die Kosten für die An- und Abreise der Patienten. Das Einladungsschreiben enthält dazu detaillierte Informationen.
- Die Rückmeldung muss unverzüglich erfolgen. Besteht unter Umständen keine Möglichkeit, die Rückmeldung schriftlich zurück zu geben, geht in Ausnahmefällen auch eine telefonische Kontaktaufnahme. Diese dient dazu, dass die Reha-Klinik erfährt, ob Sie den Aufnahmetermin wahrnehmen. Kann der Termin nicht angenommen werden, muss die Klinik schnellstmöglich davon in Kenntnis gesetzt werden.
- Einige Rehakliniken bieten die Möglichkeit, dass Angehörige die Patienten während des Rehabilitationsaufenthaltes begleiten. Bei einem Kurzaufenthalt ist manchmal eine Aufbettung im Zimmer des Patienten möglich oder eine gemeinsame Unterbringung in einem Doppelzimmer.
- Begleiter von Patienten in der Frührehabilitation können meistens nur außerhalb der Klinik untergebracht werden.
- Die Unterbringungsmöglichkeit für Begleitpersonen ist wegen der Zimmeranzahl immer begrenzt. Melden Sie daher die Begleitperson möglichst zeitgleich mit Ihrer Anmeldung an.
- Die Verpflegung der Begleitpersonen kann in einigen Fällen ebenfalls in der Klinik erfolgen, manchmal ist es aber auch notwendig, dass sich Angehörige außer Haus selbst verpflegen. Melden Sie die Verpflegung ebenfalls frühestmöglich.