Ein Vaterschaftstest kann vielen Männern die große Ungewissheit nehmen, ob das Kind nun das eigene ist oder doch nur ein Kuckuckskind. Wie die Freude oder Trauer dementsprechend ausfällt, ist natürlich von der jeweiligen Situation abhängig.
Im Vorfeld eines Vaterschaftstests stehen immer Unsicherheit und Zweifel. Ob Sie sich privat informieren wollen oder der Test vom Gericht oder Jugendamt angeordnet wird & der Vaterschaftstest ist leider nicht nur eine biologische, sondern auch eine sehr emotionale Angelegenheit.
Eine Vaterschaft gegenüber dem Kind bedeutet nicht nur, dass Sie verpflichtet sind Unterhalt zu zahlen, sondern auch Umgangsrecht und Erbrecht sind von der Entscheidung betroffen.
Inhaltsverzeichnis
Testergebnis -schnell und sicher
In diesem Zwiespalt, ob Vater oder nicht, möchte man natürlich, dass das Ergebnis so genau wie möglich ist. Darum ist es natürlich wichtig einen seriösen Anbieter zu wählen, der den erforderlichen Vaterschaftstest diskret und schnell durchführt. Sie müssen nicht zwangsläufig in ein nahe gelegenes Labor fahren, heute lässt sich der Vaterschaftstest auch unkompliziert per Post erledigen.
Schon wenige Tage nach der Einsendung der DNA-Probe steht oftmals das Ergebnis fest. Aber wie läuft ein Vaterschaftstest eigentlich genau ab und worauf sollte man achten? Hier finden Sie die Antwort.
DNA Proben entnehmen – einfach und schnell
Das Gendiagnostikgesetz (GenDG) (hier lesen) sieht die
Probenentnahme vom möglichen Vater, der Mutter und dem minderjährigen Kind vor. Fehlt die mütterliche Probe, so handelt es sich um einen sogenannten Defizienzfall. Das Ergebnis kann bis zu 99,99 Prozent bestimmt werden oder zu 100 Prozent ausgeschlossen werden. Beim Triofall stehen hingegen stehen alle drei Proben zur Verfügung, sodass eine höhere Aussagewahrscheinlichkeit zur Vaterschaft gewährleistet ist.
Zur Bestimmung der Verwandtschaft durch einen DNA-basierten Vaterschaftstest können zwei unterschiedliche Proben dienen:
1. Vaterschaftstest – Mundschleimhautabstrich durchführen
2. Vaterschaftstest & Blut entnehmen
Vaterschaftstest – Mundschleimhautabstrich durchführen
Der Mundschleimhautabstrich, umgangssprachlich auch Speichelprobe genannt, wird mittels Wattestäbchen durchgeführt und kann ganz einfach von zu Hause aus durchgeführt werden.
- Schritt 1: Sie können sich ganz einfach im Internet ein Test-Set bestellen. Die Tests sollten aber von einer nach ISO 17025 zertifizierten Einrichtung durchgeführt werden, da das Testergebnis von einem Gericht sonst nicht anerkannt wird.
Im Test-Set ist enthalten:
5 Wattestäbchen (2x Kind, 2x Vater, 1x Mutter)
Anleitung zur Durchführung
Spezieller Rücksendeumschlag
Einwilligungsformular
Röhrchen, in die die Wattestäbchen anschließend kommen
- Schritt 2: Wenn Sie das Test-Set nun erhalten haben, füllen Sie am besten erst einmal das Einwilligungsformular aus. Ohne die Einwilligung aller Parteien wird nämlich keine Analyse durchgeführt. Vergessen Sie die Unterschrift nicht!
- Schritt 3: Die Wattestäbchen werden nun vorsichtig aus der verschlossenen Verpackung entnommen. Jeder von Ihnen muss nun mit dem Wattestäbchen mehrmals auf der Innenseite der Wangen mit dem Wattestäbchen entlang reiben. Achten Sie auf jeden Fall darauf, dass die Stäbchen der verschiedenen Testpersonen nie miteinander in Berührung kommen, da das Testergebnis sonst verfälscht wird.
Tipp: Ungefähr 60 Minuten vor dem Test sollten Sie weder essen noch trinken, da durch diese Faktoren die Proben unbrauchbar gemacht werden könnten.
- Schritt 4: Die Wattestäbchen sollten nun einige Minuten (15 – 30 Minuten) an einen Platz zum Trocknen gelegt werden. Auch hier gilt: Absolute Vorsicht!
- Schritt 5: Stecken Sie anschließend die Wattestäbchen vorsichtig in das Röhrchen und verschließen Sie dieses gut.
- Schritt 6: Beschriften Sie die einzelnen Röhrchen nun mit den jeweiligen Etiketten. Hier darf Ihnen keinesfalls ein Fehler unterlaufen, da der Test sonst nicht richtig analysiert werden kann.
- Schritt 7: Viele Anbieter bestehen sogar auf eine Identifizierung. Alle beteiligten Personen sollten eine Kopie des Ausweises und/oder Geburtsurkunde beilegen und zusätzlich ein Foto, welches unterschrieben werden muss.
- Schritt 8: Als letzten Schritt müssen die Proben und Dokumente in den speziellen Rücksendeumschlag gelegt und zur Post gebracht werden.
Probeentnahme bei Säuglingen
Bei Säuglingen ist darauf zu achten, dass die Speichelprobe erst 60 Minuten nach dem Stillen entnommen wird, da sich sonst zu viele mütterliche DNA-Zellen in der Mundhöhle des Kindes befinden. Das Ergebnis der DNA-Analyse könnte so erheblich beeinflusst werden.
Vaterschaftstest – Blut entnehmen
Sie können einen Vaterschaftstest auch mittels Blutprobe durchführen lassen. Wenn die Kinder aber noch besonders klein sind, ist eher die Methode mit dem Wattestäbchen anzuwenden. Die Kleinen müssen ja nicht unnütz gequält werden.
Die Blutentnahme wird grundsätzlich von einem Arzt durchgeführt. Damit das Testergebnis nicht verfälscht werden kann, werden vor dem Test Fotos von den jeweiligen Gesichtern gemacht. Außerdem müssen hier ebenfalls eine Kopie des Ausweises und/oder Geburtsurkunde vorgelegt werden.
Aussagekräftiges Gutachten durch mindestens 21 Marker
Sobald der Test auf dem Weg ins Labor ist, können Sie auch schon die Zahlung veranlassen. Bevor die Zahlung nicht eingetroffen ist, wird auch keine Analyse gestartet. Nur wenige Tage später erhalten Sie das Ergebnis des Vaterschaftstests per Post. Manche Labore bieten auch einen Express-Service an, so dass in dringenden Fällen das Testergebnis noch schneller bei Ihnen zu Hause eintrifft.
DNA-Marker sind kurze identifizierbare DNA-Abschnitte, die zur Analyse der Vaterschaft untersucht werden. Wenn kein Angehöriger des Mannes (Bruder, Cousin, etc.) als Erzeuger in Frage kommt, reicht eine Untersuchung von 21 DNA-Markern. Hier kann ein eindeutiges Ergebnis erzielt werden. Sollte in einem Fall auch der Bruder des eventuellen Vaters in Frage kommen, müssen 26 bis 45 DNA-Marker untersucht werden. um zu einem aussagekräftigen Ergebnis zu kommen.
Ein umfangreiches Gutachten von einer zertifizierten Einrichtung hat vor Gericht und gegenüber Ämtern Gültigkeit.
Seit 2009 erlaubt das GenDG keine heimlichen Vaterschaftstests mehr, daher ist eine dokumentierte Probenahme bei jeder Genanalyse zwingend vorgeschrieben.