Kinder und Jugendliche mit Behinderungen dürfen seit einigen Jahren eine Regelschule besuchen. Schulbegleiter machen es möglich. Wofür sie da sind, erfahren Sie hier.
Seit 2009 verpflichtet die UN-Behindertenrechtskonvention Deutschland ein inklusives Bildungssystem zu schaffen. Bedeutet: Kinder mit und ohne Behinderungen sollen miteinander lernen und Förderschulen nach und nach verschwinden. Laut einer Statistik von Statista klappt letzteres gut, aber eher schleppend. Während es 2002 3.487 Förderschulen in Deutschland gab, waren es 2020 nur noch 2.806. Es sind somit schon viel weniger geworden, es halten aber noch zu viele Bundesländer an ihren Förderschulen fest. Grund hierfür ist, dass sie das inklusive Bildungssystem nicht ausreichend umsetzen.
Hauptproblem für die schleppende Umsetzung ist, dass Regelschulen oftmals zu schlecht ausgestattet sind. Somit fällt es schwer, die meist leistungsschwächeren Schüler in der Regelschule zu integrieren. Eine Lösung für Kinder und Jugendliche mit geistigen, körperlichen oder seelischen Einschränkungen könnten Schulbegleiter sein. Welche Aufgaben Schulbegleiter übernehmen und wer Anspruch auf die Begleitung hat, möchte ich in diesem Beitrag klären.
Inhaltsverzeichnis
Was versteht man unter Schulbegleitung?
Bei der Schulbegleitung handelt es sich um eine Leistung zur Eingliederungshilfe. Daher spricht man oft auch von Integrationshelfern sowie Inklusions- oder Schulassistenten. Während früher hauptsächlich Kinder mit Pflegebedarf einen Schulbegleiter zur Hilfe bekamen, werden heute auch Kinder und Jugendliche mit emotionalen oder sozialen Einschränkungen von diesen betreut. Um genau zu sein, richtet sich die Schulbegleitung an Schüler mit
➮ körperlicher Behinderung
➮ geistiger Behinderung
➮ seelischer Beeinträchtigung
➮ stark ausgeprägten Verhaltensauffälligkeiten
Schulbegleiter helfen körperlich und geistig behinderten Kindern dabei den Schulalltag gut zu bewerkstelligen und sind für Kinder mit seelischer Behinderung eine emotionale Stütze. Die Schulbegleitung soll also nicht den Zweck erfüllen Lerninhalte zu vermitteln. Sie dient lediglich dafür eine gleichberechtigte Teilhabe am Unterricht zu ermöglichen.
Welche Aufgaben übernimmt ein Schulbegleiter?
Sich für jeden Schüler die nötige Zeit zu nehmen, ist für Lehrer schon ziemlich schwierig. Kommen zur Klasse nun noch Kinder hinzu, die sogar noch mehr Unterstützung benötigen, stehen Lehrer häufig vor einem unüberwindbaren Problem. Die Lösung hierfür nennt sich Schulbegleitung. Denn sie bietet genau die Unterstützung für Schüler mit Behinderung, die durch das Personal der Schule nicht oder nicht oft genug erbracht werden kann.
Ein Schulbegleiter ist jedoch nicht nur da, um bei der Körperpflege, der Überwindung von Hürden oder generell im Bereich der Mobilität Hilfe zu leisten. Er sitzt im Unterricht direkt neben dem Kind und unterstützt dieses. Nicht beim Erlernen oder Verstehen des Unterrichtsstoffes, sondern dabei sich zu konzentrieren. Ein Schulbegleiter lenkt die Aufmerksamkeit in die richtige Richtung und fördert die Kommunikation. Er hilft aber auch in Krisensituationen und im Umgang mit Lehrern und Schülern. Eben immer dann, wenn der Schüler nicht alleine ausreichend zurechtkommt. Oder emotionalen Beistand benötigt.
Aufgaben im Detail:
- Vorbereitung der Unterrichtsmaterialien
- Förderung von Konzentration, Aufmerksamkeit und Motivation
- Vermittlung von Struktur
- Hilfe im Bereich der Mobilität (z.B. für Rollstuhlfahrer), Toilettengängen, beim Essen
- Psychische Stabilisierung und emotionaler Beistand
- Hilfe bei der Stressbewältigung
- Rückhalt schaffen
- Hilfe bei der Kommunikation mit Lehrern und Schülern
- Hilfe zur Einbindung und zur Akzeptanz des Kindes in der Klasse
Ziele der Schulbegleitung
Ziel der Schulbegleitung ist, Kinder und Jugendliche mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe am Unterricht und den außerschulischen Aktivitäten zu ermöglichen. Dazu zählen neben Arbeitsgemeinschaften auch Klassenfahrten, Schulveranstaltungen und -feste sowie Ausflüge. Die Schulbegleitung soll Kindern mit Einschränkungen somit ein ganz „normales Leben“ ermöglichen.
Wer kann die Schulbegleitung beantragen?
Als Form der „Eingliederungshilfe“ ist die Schulbegleitung im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt. Beantragen können die Schulbegleitung somit alle Eltern von Kindern mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung. Aber auch für Kinder mit einer emotional-sozialen Behinderung. Der gemeinnützige Verein Hilf e.V. bietet zum Beispiel auch Begleitung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit Autismus-Spektrum-Störung an. Aber auch bei seelischer Behinderung kann ein Schulbegleiter zum Einsatz kommen.
Es wird immer jeder einzelne Fall geprüft und anhand der vorliegenden Erkrankungen entschieden. Schließlich tragen die örtlichen Sozialämter, Jugendämter, Kranken- bzw. Pflegekassen die Kosten für die Schulbegleitung – nicht die Länder oder Schulträger. Daher wird jeder Einzelfall genau unter die Lupe genommen und sogar eine Begutachtung des Kindes durch einen Arzt durchgeführt. Denn ohne eine ärztliche Diagnose gewähren Ämter in der Regel keine Schulbegleitung.
Wer kann weiterhelfen?
Eine Schulbegleitung zu beantragen, ist an sich kein Hexenwerk. Bis zur endgültigen Entscheidung für oder gegen eine Schulbegleitung kann es jedoch ein langer Weg sein. Daher ist es ratsam sich Hilfe bzw. Unterstützung zu holen. Vor allem von Personen oder Einrichtungen, die sich mit der Thematik ganz genau auskennen. Weiterhelfen können z.B. Lehrer, Träger der Eingliederungshilfe und die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung.