Der Vaterschaftstest, auch Abstammungsgutachten genannt, wird häufig dann durchgeführt, wenn die verwandtschaftliche Beziehung des Kindes mit dem vermuteten Vater Frage in Frage steht. Hier wird mittels DNA-Anlalyse die Vaterschaft ausgeschlossen oder bestätigt. Schwierig ist in Deutschland die Rechtslage hinsichtlich dieses Tests, denn generell gilt, dass ohne die Zustimmung der getesteten Personen kein Test durchgeführt werden darf. Für die Durchführung des Tests muss in diesem Fall in der Regel die Mutter des Kindes ihre Einverständniserklärung geben, damit rechtliche Probleme ausgeschlossen werden können.
Juristische Unterscheidung besteht zunächst zwischen dem Vaterschaftstest und dem Vaterschaftsgutachten, wobei das Gutachten häufig vor Gericht zur Anwendung kommt, um eine Vaterschaft dann entweder anerkennen oder aberkennen zu lassen. Der Vaterschaftstest ist grundsätzlich vor Gericht nicht als Belegdokument anerkannt, kann aber sowohl für die Eltern als auch für das Kind schnell und relativ preiswert Aufschluss über verwandtschaftliche Beziehungen liefern.
Inhaltsverzeichnis
Vaterschaftstest – Durchführung
Basismaterial für die Durchführung des Vaterschaftstest sind Proben der Mutter, des vermutlichen Vaters sowie des Kindes. Durch das Ausbleiben von Testmaterial der Mutter kann das Testergebnis verwischt und in seiner Aussagekraft beeinträchtigt werden. Bei dem einfachen Vaterschaftstest wird mittels Wattestäbchen ein Abstrich der Mundschleimhaut entnommen und aus diesen Proben jeweils eine geringe Menge an Genmaterial isoliert. Die DNA-Merkmale von Mutter, vermutlichem Vater und Kind werden nun verglichen.
Die Gene befinden sich auf praktisch allen menschlichen Zellen im Zellkern. Insgesamt ist die genetische Verteilung auf jeweils zweimal 23 Chromosomen verteilt, also insgesamt 46 Chromosomen. Da sich jeweils in den Eizellen und den Samenzellen 23 Chromosomen befinden, erbt ein Kind somit von den Eltern jeweils hälftig die Chromosomen.
Nur bestimmte Bereiche der DNA sind allerdings für den Vaterschaftstest erforderlich, die letztlich etwa 90 Prozent der DNA ausmachen. Hier sind bei jedem Menschen charakteristische Merkmale vorhanden, die wie ein Fingerabdruck sehr individuell ausfallen.
Bei dem eigentlichen Test werden letztlich besonders kurze DNA-Stücke untersucht und verglichen. Durch unterschiedliche Längen der Ketten ist ein sehr individueller Vergleich möglich. Werden im Vergleich keine übereinstimmenden Stücke der DNA gefunden, lässt sich die Vaterschaft praktisch ausschließen.
Vaterschaftstest – Anwendung
Immer dann, wenn es festzustellen gilt, ob ein bestimmter Mann der Vater eines Kindes ist, wird der Vaterschaftstest angewendet. Dies kann auf private Initiative hin geschehen oder aber aufgrund einer richterlichen Anordnung zur Klärung einer Vaterschaft.
Ein Mutterschaftstest wird im Rahmen des Vaterschaftstest automatisch aufgrund des Abgleichs von Genmaterial durchgeführt, ist allerdings explizit nur sehr selten notwendig. Wenn allerdings beispielsweise ein Verdacht auf Vertauschung von Säuglingen im Krankenhaus besteht, kann auch der Mutterschaftstest hier Aufschluss über die Situation liefern. Verwandtschaftliche Beziehungen lassen sich mit den DNA-Tests sehr gut durchführen und auch ein Geschwisterverhältnis lässt sich auf diese Weise belegen.
Die Regel ist, dass der Test umso zuverlässiger ausfällt, je näher die verwandtschaftlichen Beziehungen sind.
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Vaterschaftstest – Risiken
Grundsätzlich ist die Durchführung des Vaterschaftstests mit keinerlei Risiken behaftet. Das Ergebnis dieses Tests ist auch sehr sicher und beim Ausschluss der Vaterschaft liegt eine einhundertprozentige Sicherheit vor. Der Nachweis der Vaterschaft kann hingegen nur mit 99,9 prozentiger Sicherheit nachgewiesen werden, aber letztlich auch noch sehr sicher.
Vaterschaftstest – Rechtslage
Vorsicht gilt allerdings immer bei den privat durchgeführten Vaterschaftstests, denn diese haben vor Gericht keine juristische Kraft. Lediglich der angeordnete und notariell beglaubigte Vaterschaftstest, somit also das Vaterschaftsgutachten, hat vor Gericht Beweiskraft.
Die moderne Medizin ermöglicht es seit der Jahrtausendwende, dass Prüfungen von Verwandtschaftsverhältnissen leicht und auch bezahlbar durchgeführt werden können Waren die Analysen der DNA bisher hauptsächlich vor Gericht oder der Polizei in Verwendung, haben nun auch Privatpersonen Zugriff auf diese Technik.
Durch die sinkenden Kosten haben Labore auch verstärkten Zulauf hinsichtlich der Prüfung von Vaterschaften, Geschwisterverhältnissen sowie Abstammungen generell und das gesamte Thema hat sich inzwischen schon zu einem sehr gut laufenden Wirtschaftszweig entwickelt.
Für Gerichte hat sich damit auch ein neues Aufgabenfeld ergeben, nämlich die Prüfung der Rechtmäßigkeit und auch der Verwertbarkeit von Vaterschaftstest – insbesondere hier der heimlich durchgeführten. In diesem Fall entnimmt – in der Regel der Vater – bei sich und dem Kind Genmaterial aus der Mundschleimhaut, ohne die Mutter davon in Kenntnis zu setzen und auch ohne deren Genmaterial in das Testverfahren einzubinden. Im Jahr 2004 wurde hierzu in Deutschland zu einem solchen Fall das richterliche Urteil gesprochen, dass dieses Testergebnis selbst nicht zu der Anfechtung der Vaterschaft berechtigt, da das genetische Material ohne Zustimmung und Wissen des Kindes entnommen wird, somit eine Persönlichkeitsrechtsverletzung vorliegt. Die Klage des Vaters auf Aberkennung der Vaterschaft wurde damit gleichzeitig zurückgewiesen.
Die Diskussionen in der Gesellschaft zu dieser Thematik sorgen aber immer wieder für neue Bearbeitung dieser Situation in der Rechtsprechung, denn nicht nur die Belastungsprobe für die Beziehung steht aus, wenn der Vater die Vaterschaft an einem Kind anzweifelt. Technisch realisierbar wäre der routinemäßige Abstammungstest bei jeder Kindsgeburt. Allerdings wären die derzeit stark beworbenen Abstammungstests der zahlreichen Labore hierfür nicht ausreichend, denn sowohl die technischen Anforderungen als auch die Qualität der Gutachter können bei den recht günstigen Preisen nicht gewährleistet werden.
Kritisch ist die Situation rein rechtlich dann, wenn der Vater, der zunächst von seiner Vaterschaft überzeugt war, im Nachhinein ein Vaterschaftsgutachten auf gerichtlichem Wege anstrebt und sich in diesem Ergebnis herausstellt, dass er tatsächlich nicht der genetische Vater des Kindes ist. Kann zudem der leibliche Vater des Kindes nicht ermittelt werden, gilt für den vermeintlichen Vater keine finanzielle Verpflichtung mehr und das Kind erhält nun staatliche finanzielle Unterstützungen. Diese Möglichkeit der Anfechtung einer Vaterschaft haben Männer aber nur dann, wenn sie ein gerichtlich angeordnetes Vaterschaftsgutachten einklagen und auf diesem Wege zu neuen Erkenntnissen hinsichtlich des Vaterschaftsverhältnisses gelangt wird. Ein einfacher Vaterschaftstest eines werbenden Labors reicht hierfür nicht aus.
Differenziert wird in der Rechtsprechung ganz grob zunächst nach heimlichem und einvernehmlichem Vaterschaftstests. Hier ist entscheidend, ob der Test mit Einverständnis der Mutter oder eben ohne deren Einverständnis erfolgt ist.
Vaterschaftstest – Verwertbar – Strafbar – Erlaubt
Weiter Unterscheidung liegt in den Begriffen der Verwertbarkeit, Strafbarkeit und Erlaubtheit. Strafbar ist der Test nicht, denn hierbei müsste es sich um eine unerlaubte, gesetzeswidrige Handlung handeln. Bestraft wird der Vater, der heimlich den Vaterschaftstest in Auftrag gibt, aus der Rechtsprechung heraus also nicht. Erlaubt ist der heimliche Vaterschaftstest allerdings nicht, da er einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Kindes darstellt. Und alle Informationen und Kenntnisse, die unerlaubt eingeholt werden, haben nun mal vor Gericht auch keinen Wert hinsichtlich eben ihrer Verwertbarkeit. Der heimliche Vaterschaftstest ist auch für das Anstreben eines Gerichtsverfahrens und die Anordnung einer richterlichen Anordnung nicht verwertbar.
Ein Vater, der seine Vaterschaft anzweifelt, macht sich zwar durch einen heimlich durchgeführten Vaterschaftstest nicht strafbar und wird somit rechtlich auch nicht belangt. Allerdings hat dieser Test zwei entscheidende Nachteile. Zum einen dürfen die Gerichte das Ergebnis nicht für eine Urteilsfindung verwenden. Zum anderen reduziert sich die Sicherheit des genetischen Tests durch das Ausblieben des mütterlichen Genmaterials erheblich und somit ist die Sicherheit des Tests nicht mehr bei den genannten hohen Werten, die sie erzielen, wenn alle drei Beteiligten Genmaterial für den Vergleich stellen.
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