Der Aufguss wird sowohl aus Blüten und Blättern wie auch aus Früchten oder Kräutern hergestellt. Dabei ist die übliche Dosierung ein bis zwei Teelöffel auf 150 Milliliter Wasser. Wer Früchte für den Aufguss verwendet, sollte diese vor dem Aufgießen anquetschen. So können sich die ätherischen Öle besser entfalten.
» Abkochung
Die Abkochung wird mit Pflanzenteilen durchgeführt, die ihre wirksamen Inhaltsstoffe nicht so leicht freisetzen. Hier wird zunächst ein Teelöffel des Pflanzenteils mit 250 Millilitern kaltem Wasser angesetzt. Die Mischung wird bis zum Siedepunkt erhitzt, dann fünf bis 10 Minuten kochen lassen, anschließend abgeseiht. Die Abkochung wird bei Hölzern, Rinden oder auch Wurzeln durchgeführt.
» Kaltauszug herstellen
Der Kaltauszug wird dann hergestellt, wenn Hitzeeinwirkung die wirksamen Inhaltsstoffe zerstören würde. Die Pflanze wird zur Herstellung des Kaltauszuges mit kaltem Wasser übergossen und 12 Stunden stehengelassen. Nach dieser Zeit wird die Flüssigkeit durch ein Sieb abgegossen. Sowohl für Eibischwurzel als auch für Leinsamen eignen sich Kaltauszüge, da diese Pflanzen Schleimstoffe enthalten, die durch Erhitzung zerstört werden. Auch zur Vermeidung von Magenreizenden Gerbstoffen bei der Erhitzung, wird der Kaltauszug hergestellt.
» Etikettierung von Tee – Verbraucherschutzvorschriften
Auch wenn bewährte Heilpflanzen in ihm enthalten sind, darf sich deshalb noch nicht jeder Tee als Heil- oder Arzneitee bezeichnen. Der Verbraucherschutz hat eine strenge Regelung, was Heilungsversprechen angeht. Als Arzneimittel darf ein Tee erst dann bezeichnet werden, wenn er gesundheitliche Wirkungen auf dem Etikett ausweist. Dazu wiederum ist aber erst die Einbeziehung – also die Prüfung und Genehmigung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte – erforderlich. Hier werden sowohl Qualität und Wirksamkeit als auch Unbedenklichkeit nach Prüfungsverfahren attestiert. Auch Wechselwirkungen mit anderen Mitteln und Gegenanzeigen gehören zu einer umfassenden Etikettierung von Heil- und Arzneitees.
Produkte aus der Apotheke erfüllen diese Voraussetzungen, denn sie enthalten zum einen vorgegebene Wirkstoffmengen nach gesetzlicher Vorgabe. Weiterhin ist eine vorschriftsmäßige Bearbeitung der Kräuter erfolgt und auch der richtige Teil der Pflanze ist in wirksamer Menge im Tee enthalten. Auch die Mengenangaben der Inhaltsstoffe, die auf dem Etikett genannt wurden, stimmen hier.