Mit dem Eintritt in das Studium ändert sich für viele junge Menschen die Lebenssituation. Stundenten, die mit dem Studium beginnen, werden grundsätzlich Pflichtversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie haben allerdings unabhängig vom Einkommen die Wahl zwischen der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, da sie angehende Akademiker sind.
PKV trotz Versicherungspflicht
Die Pflicht zur Krankenversicherung beginnt mit dem Einschreiben an einer deutschen staatlichen Hochschule. Trotz der Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse kann ein Befreiungsantrag von der Versicherungspflicht gestellt werden. So können Studenten zur privaten Krankenversicherung wechseln. Um den passenden Tarif zu wählen, können Studenten hier verschiedene Angebote vergleichen.
Es gibt allerdings einen Haken: Für besagte Beantragung besteht eine gesetzlich festgelegte Frist von drei Monaten! Bei erstmaliger Einschreibung zum ersten Oktober müssen sich Stundenten bis Ende des Jahres für die PKV entscheiden. Achtung: Die Befreiung von der gesetzlichen Pflichtmitgliedschaft ist unwiderruflich. Die Entscheidung für die PKV ist für die gesamte Studiendauer bindend. Ein eventuelles Zweitstudium gehört ebenfalls zu dieser Pflichtbindung.
Grundlagen einer PKV für Studenten
Es gibt grundlegende Unterschiede zwischen einer gesetzlichen und privaten Krankenversicherung. In der privaten Krankenversicherung beginnt der Vertrag nach Antragsannahme durch den Privatversicherer. Dafür müssen Studenten einen Antrag stellen, in dem der eigene Gesundheitszustand angegeben wird. Im Rahmen der Risikoprüfung prüft die PKV-Gesellschaft finanzielle und medizinische Aspekte. Gesundheitliche Beschwerden, wie eine Allergie beispielsweise, führen zu einem Beitragszuschlag. Nach erfolgreicher Antragsprüfung erhält der Studierende seinen Versicherungsschein. Dort sind eventuelle Zuschläge, Leistungsausschlüsse sowie alle Tarife vermerkt.
Individuelle Leistungserbringung
Eine PKV für Studenten hat einen entscheidenden Vorteil: Sie können ihre Leistungen individuell bestimmen. Häufig werden Heilmittel, Zahnersatzabsicherung sowie teure Behandlungen bei einem Aufenthalt im Krankenhaus vereinbart. Auch für Studenten gilt allerdings die Regel: Je mehr Leistungen im Versicherungsvertrag aufgenommen werden, desto höher fallen die Beiträge aus. Studenten müssen darüber hinaus wie alle anderen privat versicherten Patienten zunächst in Vorleistung gehen. Die Kosten für Medikamente werden erst später von der Krankenversicherung erstattet.
Die Beiträge zur PKV sind für Studierende vergleichsweise gering. Ein Großteil der Anbieter hat spezielle Studententarife im Angebot. Diese gelten in der Regel bis zum 34. Lebensjahr und werden unabhängig vom Einkommen berechnet. Die Höhe der Beiträge hängt von dem Alter, eventueller Vorerkrankungen, sowie den individuellen Wunschleistungen ab.