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Frühchen
Frühgeborene Kinder oder Kinder mit einem Entwicklungsrückstand sowie auch Kinder mit fehlsichtigen Geschwisterkindern oder wenn ein Schielen zu beobachten ist, sollten spätestens ab dem 6. Lebensmonat dem Augenarzt vorgestellt werden, damit eine gezielte Untersuchung stattfinden kann.
Kinder
Grundsätzlich alle Kinder sollten zwischen dem 30. und dem 42. Lebensmonat einmal dem Augenarzt zu einer umfassenden Kontrolle des Sehversmögens vorgestellt werden.
Auto- und Motorradfahrer
Alle motorisierten Verkehrsteilnehmer sind inzwischen verpflichtet, für den Erwerb der Fahrerlaubnis einen Sehtest vorzulegen. Dieser sollte allerdings auch einmal jährlich erneut durchgeführt werden, um Veränderungen der Sehkraft schnellstmöglich zu erkennen. Hier werden sowohl die Sehschärfe als auch das Gesichtsfeld untersucht. Zudem werden das Dämmerungs- und Farbsehen und auch die Blendempfindlichkeit kontrolliert.
Glaukom-Vorsorge ab 40
Ab dem 40. Lebensjahr ist die Glaukom-Vorsorge sehr wichtig. Alle Menschen sollten sich dieser im Rhythmus von zwei Jahren unterziehen. Liegen bereits Glaukomfälle in der Familie vor oder bestehen ansonsten Risikofaktoren, ist die Glaukom-Vorsorge bereits ab 20 Jahren sehr sinnvoll. Hier wird die Messung des Augeninnendrucks durchgeführt. Zudem erfolgt bei der Glaukom-Vorsorge eine Kontrolle des Sehnervs.
AMD-Vorsorge ab 55
Die Altersbedingte Makulade-Vorosrge (AMD-Vorsorge) sollte grundsätzlich ab 55 Jahren regelmäßig einmal jährlich durchgeführt werden. Hier wird die Netzhautmitte untersucht, da die Sehkraft in diesem Bereich mit steigendem Alter sinkt, was wiederum gerade bei der aktiven Teilnahme am Straßenverkehr ein Problem darstellen kann.