Leider sind viele Krebsarten auch dahingehend tückisch, dass sie erst in einem fortgeschrittenen Stadium zu spüren sind. Gerade aufgrund dieser Krebserkrankungen ist es wichtig, die genannten Symptome ernst zunehmen und nicht ausschließlich auf die Krebsvorsorgeuntersuchungen zu setzen, die diese Krebserkrankung diagnostizieren. Die Sozialversicherungen tragen für die Erkennung von Krebserkrankungen für eingegrenzte Altersgruppen die Kosten für die jährlichen Untersuchungen zur Vorsorge. Hier handelt es sich wesentlich um den Gebärmutterhalskrebs, den Genital-, Brust-, End- und Dickdarmkrebs. Auch der Prostatakrebs sowie der Hautkrebs werden hinsichtlich der Vorsorgeuntersuchungen oft relativ früh erkannt. Zusätzlich zur Untersuchung auf Krebs wird die Krankengeschichte des Patienten erfragt und eine Beratung durchgeführt.
>> Krebsvorsorgeuntersuchung für Frauen – Welche Leistungen werden finanziert?
Für Frauen ist die Gynäkologische Untersuchung ab dem 20. Lebensjahr möglich. Bei dieser werden die Inspektion und das Abtasten von inneren und äußeren Geschlechtsorganen durchgeführt. Konkret werden die Scheide, die Gebärmutter und teilweise auch die Eierstöcke untersucht. Ein Abstrich vom Muttermund bzw. Gebärmutterhals rundet die Krebsvorsorge in dieser Altersgruppe ab.
Ab dem 30. Lebensjahr wird die Krebsvorsorge für Frauen durch das Abtasten von Brüsten und Achselhöhlen ergänzt.
Ab dem 50. bis zum 69. Lebensjahr ist zusätzlich alle zwei Jahre eine Mammographie, also eine Röntgenuntersuchung der Brust – im Vorsorgepaket enthalten, damit der Brustkrebs in einem frühen Stadium erkannt werden kann.
>> Krebsvorsorgeuntersuchung für Männer
Bei Männern ist ab dem 45. Lebensjahr die Untersuchung des äußeren Genitale, der Prostata sowie der Lymphknoten im Rahmen der gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen vorgesehen.
>> Konkrete Vorsorgetermine, die für Frauen und Männer finanziert werden
Ab dem 45. Lebensjahr wird die Haut einer gründlichen Kontrolle unterzogen.
Ab dem 50. Lebensjahr können Frauen und Männer die Dickdarm-Tastuntersuchung in Anspruch nehmen. Auch ein Test auf verstecktes Blut im Stuhlgang kann durchgeführt werden, wobei diesen Test einige Krankenkassen bereits ab dem 45. Lebensjahr finanzieren.
Ab dem 56. Lebensjahr können als Ersatz für den Stuhltest auch zwei Darmspiegelungen beansprucht werden, die einen Abstand von mindestens 10 Jahren bei negativem Befund aufweisen müssen.
Bestehen Krankheitssymptome oder ist ein erhöhtes Risiko gegeben, das sich beispielsweise aus einer familiären Vorbelastung heraus ergibt, können die Vorsorgeuntersuchungen in Absprache mit dem Arzt und der Krankenkasse auch häufiger beansprucht werden. In der Regel reicht hier die vom behandelnden Arzt als notwendig erachtete Untersuchung. Diese Notwendigkeit kann schon aus den selbst entdeckten Symptomen heraus gegeben sein. Eine Vorstellung beim Arzt, wenn der Körper Vorwarnungen bezüglich einer Erkrankung sendet, ist also immer sinnvoll, zumal eine Krebserkrankung so bereits in den Anfängen entdeckt werden kann. Die meisten Menschen versterben an der Krebserkrankung nach wie vor deshalb, weil Symptome nicht erkannt oder – bewusst oder unbewusst – aus Angst ignoriert wurden.