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Osteopathie, sanfte Heilung durch Hände – 10 Fragen und Antworten

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Osteopathie Heilung
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Die Osteopathie ist eine noch nicht sehr lange in unseren Breiten bekannte Behandlungsform von körperlichen Erkrankungen. Osteopathen brauchen für die Ausführung ihrer Arbeit aber keine Gerätschaften – die Hände sind hier völlig ausreichend. Daher wird Osteopathie auch als sanfte Heilung bezeichnet

Die Osteopathie umfasst verschiedene Therapieformen, die sich meist damit befassen, Störungen des Bewegungsapaarates zu heilen. Wichtige Fragen zur Diagnose, Behandlung und Kostenübernahme möchten wir hier klären.

1. Wie erstellt der Osteopath seine Diagnose?

Zunächst tastet der Osteopath den Körper des Patienten ab. Hier werden sowohl verspannte Muskeln als auch in der Beweglichkeit eingeschränkte Gelenke aufgespürt. Aber auch in ihrer Funktionsweise eingeschränkte innere Organe kann der Osteopath mit sensiblen Händen ertasten. Diese lassen sich beispielsweise in Zwerchfellverspannungen ablesen. Auch die Beweglichkeit der Halswirbelsäule wird durch Abtasten vom Osteopathen geprüft. Schließlich wird auch der Brustkorb in seiner Mobilität einer gründlichen Prüfung ohne jedes Gerät unterzogen.

2. Wie behandelt der Osteopath nach der Diagnose?

Auch hier ist lediglich die Handarbeit gefordert, denn der Osteopath führt auch die Behandlung ausschließlich mit den Händen durch. So wird mit den Händen die Spannung gelöst und damit dem Körper die Chance zur Selbstheilung gewährt. Die Wiederherstellung der Beweglichkeit kann nicht nur dem Skelett, sondern auch den inneren Organen zu neuer Aktivität verhelfen. Der Osteopath leistet mit seinen Händen somit Hilfe zur Selbsthilfe und der Körper kann seine Selbstheilungskräfte aktivieren.

3. Woher stammt das System der Osteopathie?

Die Osteopathie wurde vom amerikanischen Arzt Dr. Taylor Still entwickelt, der von 1828 bis 1912 lebte. Ganz so neu, wie wir meinen, ist die Osteopathie also doch nicht. Still vertrat die Ansicht, dass ein Körper stets bestrebt ist, Ausgleiche, die durch Entzündungen, Verletzungen oder aber Abnutzungen entstehen, zu betreiben. So können sich nach dieser These sogenannte Schmerzverschiebungen ergeben. Schmerzende Knie können also durchaus ihre Begründung in erkrankten Füßen haben, während Schmerzen in der Schulter durchaus aus den Handgelenken als ursprüngliche Problemzone stammen können. Rückenschmerzen wiederum sind durchaus auf einen verspannten Magen zurückzuführen, während ein blockierter Kiefer und Schädelbereich ihre Ursprünge in der Hüfte oder dem Becken haben können.

4. Was sind die Ziele der Osteopathie?

Für die Berufskrankheit müssen Arbeitgeber regelmäßig Beiträge in die Berufsgenossenschaft einstehen und mit diesen Beiträgen geben sie die Haftungsansprüche an diese ab. Die Berufsgenossenschaften werden zwar überwiegend bei betrieblichen Unfällen in Anspruch genommen, aber sie sind auch zuständig, wenn Berufserkrankungen diagnostiziert und behandelt werden müssen. Immer dann, wenn der Beruf der Auslöser der Erkrankung ist, dann ist auch die Berufsgenossenschaft als Leistungsträger gefordert und Krankenkassen werden hier nicht in der Leistungserbringung gefordert. Von der Behandlung der Erkrankung bis zur möglichen Umschulung müssen Berufsgenossenschaften alle Kosten übernehmen, die sich aus der Berufskrankheit ergeben.

Gehört die Erkrankung, die dazu führt, dass der Beruf nicht mehr oder nicht mehr vollständig ausgeführt werden kann, nicht zu den 68 anerkannten Erkrankungen, sind die Krankenversicherungen als Leistungsträger gefordert. In diesem Fall müssen sie sämtliche Kosten die sich aus Behandlung und Rehabilitation ergeben, übernehmen. Auch das Krankengeld wird in diesem Falle von der Krankenversicherung bezahlt. Kann der Erkrankte in diesem Falle nicht mehr in dem Beruf eingesetzt werden, wird eine sogenannte Erwerbsminderungsrente beantrag, die wiederum von der gesetzlichen Rentenversicherung geleistet werden muss. Die Rentenversicherung kann sich unter bestimmten Bedingungen auch an Rehabilitationsmaßnahmen oder Umschulungen finanziell beteiligen, um den Erkrankten ins Berufsleben zurückzubringen, statt ihn in vorzeitige Rente zu schicken.

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Ansprüche auf volle Rente sind dann gegeben, wenn die Erwerbsminderung so intensiv ist, dass der Erkrankte in überhaupt keinem Beruf mehr mindestens drei Stunden täglich aktiv sein kann. Weil sich die Bedingungen hier im Vergleich zu der früheren Berufsunfähigkeitsrente verschlechtert haben, sollten sich Arbeitnehmer ab dem Jahrgang 1961 hier unbedingt privat gegen Erwerbsunfähigkeit absichern.

5. Bei welchen Erkrankungen wird die Osteopathie angewandt?

Die Therapie mit der Osteopathie basiert auf den Erkenntnissen, die aus der Physiologie und der Anatomie eines Menschen stammen. Besonders erfolgreich sind die Behandlungen mittels Osteopathie bei Migräne, Hexenschuss, Wirbelsäulenfehlstellungen oder Schwindelgefühlen mit unbekannter Ursache.

6. Wer trägt die Kosten für die Osteopathie?

Die Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten, die durch eine Behandlung beim Osteopathen entstehen, leider nicht. Hier ist der Patient, der sich auf natürlichem Wege behandeln lassen will, selbst gefordert. Wichtig ist es aber, dass der Osteopath, dem man seinen Körper und auch sein Geld anvertraut, über eine fundierte Ausbildung verfügt. Eine sechsjährige Ausbildung mit Abschlusszertifikat ist die Bedingung, um sich unter die Hände des Osteopathen zu begeben. Informationen über Osteopathen im eigenen Wohnumfeld erhält man über den Verband der Osteopathen Deutschland e.V.

7. Welche Behandlungsformen der Osteopathie gibt es?

Immer dann, wenn die Hände für die Behandlung eingesetzt werden, ist von einer manuellen Behandlung die Rede. Manuelle Therapie meint also weder eine bestimmte Therapieform noch eine gezielte Ausbildung, über die der Therapeut verfügt. Die manuelle Medizin darf allerdings im Gegensatz zur manuellen Therapie ausschließlich vom Arzt durchgeführt werden, der über eine gezielte Zusatzausbildung verfügt. Medizinische Behandlungen sind eben zumindest in unserem Land ausschließlich medizinisch ausgebildetem Personal vorbehalten. Die Chirotherapie wird bei uns auch als manuelle Medizin bezeichnet und daher wird sie von Ärzten ausgeübt.

Im Gegensatz dazu darf die Chiropraktik auch von Nicht-Ärzten, also beispielsweise Heilpraktikern, ausgeführt werden. Die Chiropraktik hat eine neue Weiterentwicklung zu verzeichnen und diese wird als die Kinesiologie bezeichnet. Hier sind verschiedene Unterformen zu finden, die allesamt auch von Nicht-Medizinern durchgeführt werden dürfen, aber auch von Ärzten mit Zusatzausbildung angeboten werden. Einige der Unterformen können sogar von gesundheitsbewussten und angelernten Laien durchgeführt werden.

Die manuelle Therapie verbindet unterschiedliche Behandlungsformen und vereint dabei verschiedene Therapien. Hier werden auch Maßnahmen bezeichnet, die ärztliche Chirotherapeuthen an ausgebildete Physiotherapeuten delegieren. Der Inhalt der manuellen Therapie sollte also genau hinterfragt werden, weil das Feld sehr umfassend ist. Die Krankengymnastik stellt hier ebenso eine Form der manuellen Therapie dar wie Techniken mit Namen Brügger, Cyriax und so weiter.

8. Welche Therapie ist wofür gut?

Die manuelle Behandlung setzt grundsätzlich erst einmal voraus, dass lediglich die Hände des behandelnden Therapeuten das Werkzeug für die Behandlung darstellen. Aufgrund seiner Ausbildung kann der Therapeut durch Tasten Fehlstellungen und Verkrampfungen sowie allgemeine Missstände im Körper ertasten und dann auch ausschließlich mit seinen Händen therapieren.

Chirotherapie
Die manuelle Medizin beziehungsweise die Chirotherapie setzt voraus, dass die Störungen an der Wirbelsäule sowie den anderen Gelenken des Körpers bereits durch bestimmte Tests nachgewiesen wurden und dass diese mit entsprechend mobilisierenden Griffen beseitigt werden können. Es gibt übrigens über 100 Griffe, die vom Therapeuten lösend und entkrampfend eingesetzt werden können. Hier wird auf kleine Zeiteinheiten, einen kurzen Weg und minimale Kraft gesetzt, um die Blockaden zu beseitigen und dabei das Gewebe höchstmöglich zu schonen.

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Chiropraktik und Kinesiologie
Die Chiropraktik und auch die Kinesiologie vertreten auch diese theoretischen Grundlagen. Dabei ist die Kinesiologie aber auch durchaus in der Lage, andere Therapiekonzepte, beispielweise die Akupunktur, in die Therapie einzubinden. Auch die Homöopathie sowie die Kraniosakraltherapie werden bei der Kinesiologie mit in die Therapie eingebunden, sofern dies sinnvoll erscheint. Sie vertraut auf die Funktion der Muskeln, bei der entsprechende Muskelgruppen dann auch mittels Akupunktur stimuliert werden. Ein ausführlicher Muskeltest gehört hier zum Beginn der Therapie dazu.

Krankengymnastik
Krankengymnastik wird nach unterschiedlichen Techniken durchgeführt. Einige Beispiele sind hier Brunkow, Cyriax, Janda und so weiter. Hier sind Handgriffe für die Mobilisierung und die Manipulation im Einsatz. Die Theorien der manuellen Medizin werden hier praktisch umgesetzt – also auch in Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt und auf dessen Weisung.

Bei der Osteopathie ist die Bewegungseinschränkung des Körpers auch das Hauptthema. Dabei ist die sogenannten parietale Osteopathie, die mit der manuellen Medizin vergleichbar ist, aber nur ein Teilbereich. Die Osteopathie beginnt bei den reinen Bewegungsstörungen, die Knochen, Gelenke und Muskeln hervorrufen, geht aber darüber dann weit hinaus. Hier wird die These praktisch vertreten, dass Bindegewebe, Blutgefäße und Nervensystem des Körpers eine Einheit bilden, bei denen eine Abstimmung aufeinander wichtig ist. Die Störungen sind bei der These der Osteopathie von außen beeinflussbar. Die Handgriffe in der Osteopathie setzen dabei nicht auf die sofortige, gezielte Störungsbeseitigung, sondern auf die Aktivierung der Selbstheilungskräfte. Hier sind Bowtech, Rolfing und die Dorn-Therapie einige Abwandlungen mit speziellen Handgriffen.

9. Wann wird welche Therapieform eingesetzt?

Wenn Gelenke, die Wirbelsäule schmerzen oder die Beweglichkeit dieser stark eingeschränkt ist, wird im Regelfall die manuelle Medizin in Kombination mit der Chirotherapie eingesetzt. Hierzu gehören auch Schmerzen und eingeschränkte Beweglichkeit an Schultern, Wirbelsäule, Becken oder auch Brustkorb. Für frische Verletzungen und deren Behandlung, also auch den Bandscheibenvorfall, Entzündungen oder Tumore in schmerzenden Bereichen, sowie Osteoporose und Durchblutungsstörungen eignet sich diese Therapieform aber nicht.

Die Chiropraktik sowie auch die Krankengymnastik werden bei gleichen Beschwerdebildern angewendet. Auch hier gilt ein Verbot bei den oben genannten Beschwerdebildern. Diese Therapien können Muskelspannungen reduzieren, dabei aber die Stabilität der Gelenke erhöhen. Schmerzen können reduziert oder sogar beseitigt werden. Die Wirkung setzt sofort ein.

Die Kinesiologie wird bei verschiedenen Beschwerdebildern eingesetzt. Auch innere Organe können hier betroffen sein und behandelt werden. Die Organbefindlichkeit wird durch Muskelreaktionen abgelesen.Die Osteopathie kann unterschiedliche Beschwerdebilder behandeln. Hier ist ein schwimmender Übergang von der manipulativen und mobilisierenden Therapie durch die Hand gegeben. Einschränkungen gelten auch hier bei den oben genannten akuten Problemen. Die Osteopathie setzt dabei nicht nur auf die Beschwerdebeseitigung im Bewegungsapparat, sondern auch auf Organstörungsbeseitigung. Die osteopathische Behandlung wird oftmals auch parallel zur schulmedizinischen Therapie eingesetzt. Hier ist oft eine zeitversetzte Besserung zu spüren, da die Selbstheilung des Körpers oftmals erst nach mehreren Behandlungen einsetzt.

10. Welche Kosten für welche Therapie werden übernommen?

Die Osteopathie wird von den Krankenkassen nicht finanziert.

Bei der Chirotherapie handelt es sich um eine schulmedizinisch anerkannte Therapieform, die von geschulten Ärzten durchgeführt wird. Hier können die Kosten von den Krankenkassen ganz oder zumindest teilweise übernommen werden.

Die anderen Therapien und deren Finanzierung liegen stark im Ermessen der Krankenkassen. Eine allgemeingültige Aussage kann hier nicht getroffen werden. Vor Behandlungsbeginn sollte in diesen Fällen die Krankenkasse kontaktiert werden. Wird die Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht gewährt, können Preisverhandlungen mit dem Therapeuten die Behandlung trotzdem durchaus möglich machen.