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    Home»Krankheiten»Berufskrankheiten – Statistik, Vorbeugung und Leistungen der Berufsgenossenschaft
    Krankheiten

    Berufskrankheiten – Statistik, Vorbeugung und Leistungen der Berufsgenossenschaft

    von RedaktionUpdated:26. März 20189 Minuten Lesezeit
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    Berufskrankheiten
    © Stockfotos-MG - Fotolia.com

    Berufskrankheiten nehmen zu. Das hat Hintergründe, die sowohl in den speziellen körperlichen Anforderungen in vielen Berufen liegen. Aber auch die Veränderungen in der Arbeitswelt im Hinblick auf Leistungserwartungen bringen für Arbeitnehmer einen solch hohen Druck mit sich, dass die Folge körperliche und auch psychische Beschwerden sind, die häufig nicht mehr als typische Berufskrankheiten erkennbar sind.

    Inhaltsverzeichnis

    • 1 Berufskrankheiten – Maßnahmen zur Vorbeugung
    • 2 Statistik & Die häufigsten Berufskrankheiten
    • 3 Psychische Berufserkrankung nicht anerkannt
    • 4 Berufskrankheit & Leistungen der Berufsgenossenschaft
    • 5 Berufskrankheiten – Zuständigkeit Krankenkassen
    • 6 Volkskrankheiten sind keine Berufskrankheiten
    • 7 Rückenschmerzen & Vorboten einer Berufskrankheit
    • 8 Rückenschmerzen durch Fehlhaltung am Arbeitsplatz
    • 9 Berufskrankheiten & Ursachen im Privatleben erkennen
    • 10 Vorbeugung statt Erwerbsunfähigkeit
    • 11 Vorbeugungsmaßnahmen bei stehenden Tätigkeiten
    • 12 Vorbeugungsmaßnahmen bei sitzenden Tätigkeiten

    Berufskrankheiten – Maßnahmen zur Vorbeugung

    Bewegung ist in vielen Berufen schon eine gute Vorbeugung, um den Körper fit zu halten und so vor Berufskrankheiten zu schützen. Oft müssen auch größere Veränderungen am Arbeitsplatz vorgenommen werden – zum Beispiel Umbauten – damit sich eine Besserung des Gesundheitszustandes beim Arbeitnehmer einstellt. Und auch im Umgang der Mitarbeiter eines Unternehmens untereinander muss sich manchmal etwas ändern, damit das Arbeitsklima für alle Beteiligten stressfreier wird und somit weniger Erkrankungspotential birgt.

    Statistik & Die häufigsten Berufskrankheiten

    Die Gründe, warum Menschen am Arbeitsplatz krank werden, sind in vielen unterschiedlichen Statistiken erfasst. Dabei stehen die Hauterkrankungen an der oberen Spitze der Berufserkrankungen. Zu diesen gesellen sich Schwerhörigkeit, die sich aus großer Lärmbelästigung ergibt ebenso häufig wie Erkrankungen, die durch Asbest verursacht werden.

    Wer regelmäßig Zeitungsberichte verfolgt, wird sich wundern, da hier regelmäßig Muskel- und Skeletterkrankungen sowie auch Rückenbeschwerden als stetig steigende Beschwerden, die durch Krankschreibungen gefolgt werden, aufgeführt werden. Auch Erkrankungen in psychischer Richtung haben in den letzten Jahren ein Wachstum von 50 Prozent erfahren. Was die Arbeitsunfähigkeitbescheinigungen angeht. Atemwegserkrankungen und chronische Bronchitis sind weitere Krankheiten für die ebenso häufig Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausgestellt werden wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen.



    Psychische Berufserkrankung nicht anerkannt

    Die unterschiedlichen Statistiken sind darin begründet, dass bei Berufskrankheiten eben typisch ist, dass diese durch den Beruf selbst verursacht werden, also durch besondere körperliche Belastungen wie Lärm oder Schmutz oder durch eine einseitige Haltung, die im Beruf erforderlich ist.

    Wenn also ein Arbeitnehmer psychisch erkrankt, ist dies aus heutiger Sicht der Arbeitsmedizin sehr wohl ein Grund für eine Arbeitsunfähigkeit, eine Berufskrankheit liegt hier aber nicht vor.

    Unterschieden werden müssen diese Hintergründe der Erkrankung, weil die Zuständigkeiten für unterschiedliche Ursachen auch von anderen Leistungsträgern finanziert werden.

    Berufskrankheit & Leistungen der Berufsgenossenschaft

    Für die Berufskrankheit müssen Arbeitgeber regelmäßig Beiträge in die Berufsgenossenschaft einstehen und mit diesen Beiträgen geben sie die Haftungsansprüche an diese ab. Die Berufsgenossenschaften werden zwar überwiegend bei betrieblichen Unfällen in Anspruch genommen, aber sie sind auch zuständig, wenn Berufserkrankungen diagnostiziert und behandelt werden müssen. Immer dann, wenn der Beruf der Auslöser der Erkrankung ist, dann ist auch die Berufsgenossenschaft als Leistungsträger gefordert und Krankenkassen werden hier nicht in der Leistungserbringung gefordert. Von der Behandlung der Erkrankung bis zur möglichen Umschulung müssen Berufsgenossenschaften alle Kosten übernehmen, die sich aus der Berufskrankheit ergeben.

    Gehört die Erkrankung, die dazu führt, dass der Beruf nicht mehr oder nicht mehr vollständig ausgeführt werden kann, nicht zu den 68 anerkannten Erkrankungen, sind die Krankenversicherungen als Leistungsträger gefordert. In diesem Fall müssen sie sämtliche Kosten die sich aus Behandlung und Rehabilitation ergeben, übernehmen. Auch das Krankengeld wird in diesem Falle von der Krankenversicherung bezahlt. Kann der Erkrankte in diesem Falle nicht mehr in dem Beruf eingesetzt werden, wird eine sogenannte Erwerbsminderungsrente beantragt, die wiederum von der gesetzlichen Rentenversicherung geleistet werden muss. Die Rentenversicherung kann sich unter bestimmten Bedingungen auch an Rehabilitationsmaßnahmen oder Umschulungen finanziell beteiligen, um den Erkrankten ins Berufsleben zurückzubringen, statt ihn in vorzeitige Rente zu schicken.

    Ansprüche auf volle Rente sind dann gegeben, wenn die Erwerbsminderung so intensiv ist, dass der Erkrankte in überhaupt keinem Beruf mehr mindestens drei Stunden täglich aktiv sein kann. Weil sich die Bedingungen hier im Vergleich zu der früheren Berufsunfähigkeitsrente verschlechtert haben, sollten sich Arbeitnehmer ab dem Jahrgang 1961 hier unbedingt privat gegen Erwerbsunfähigkeit absichern.

    Lesetipp:  Wann tritt eine Nahrungsmittelallergie auf?

    Berufskrankheiten – Zuständigkeit Krankenkassen

    Die Krankenkassen sind immer dann zuständig, wenn Lebensumstände oder aber Vorerkrankungen für die Erkrankung verantwortlich sind. Ist beispielsweise ein übergewichtiger Arbeitnehmer von starken Rückenschmerzen am Arbeitsplatz belastet, dann ist der Auslöser der Erkrankung weniger der Arbeitsplatz als vielmehr die körperliche Verfassung insgesamt, in der sich der Arbeitnehmer befindet.

    Die Mehlstauballergie beim Bäcker oder die Kontaktallergie gegenüber Chemikalien bei Frisören sind wiederum klassische Berufserkrankungen, die im Arbeitsplatz selbst begründet liegen und somit wäre hier die Berufsgenossenschaft der Träger der Leistungen, die zur Behandlung, Reha und möglicherweise auch Umschulung herangezogen würde.

    Ist ein Mitarbeiter häufig wegen diffuser Kopf- und Rückenschmerzen oder auch wegen psychischer Probleme arbeitsunfähig, so sind zunächst einmal die Krankenkassen als Leistungsträger gefordert, da diese Krankheitsbilder nicht in den Bereich der Berufserkrankungen eingeordnet werden.

    Volkskrankheiten sind keine Berufskrankheiten

    Auch wenn Berufskrankheiten noch immer klar deklariert sind, betrachten Arbeitsmediziner die klassischen Volkskrankheiten sowie auch die häufigsten Gründe für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen heute immer aus der Richtung des Betriebes, denn die Übergänge werden heute schwimmend. Krankheiten können sich aus dem betrieblichen Umfeld heraus ergeben, auch wenn der Beruf selbst nicht der Auslöser für die Krankheit ist. Das gilt insbesondere für ältere Belegschaftsmitglieder von Unternehmen, die dem Umfeld schon lange Zeit ausgesetzt sind.

    Die Einführung des Computers hat nicht nur Vorteile am Arbeitsplatz gebracht. Die einseitige Belastung des Körpers in sitzenden Tätigkeiten weicht hier einer zunehmenden psychischen Überlastung. Für viele Arbeitnehmer wird die Arbeit am Computer zu einer gleichförmigen und unzufrieden machenden Arbeit und andere sehen ihren Arbeitsplatz plötzlich viel komplexer und mit größeren Anforderungen verbunden.

    Gerade dann, wenn die Komplexität der Arbeit aufgrund der vorhandenen Computer stark steigt, beklagen sich Mitarbeiter über steigende zu bewältigende Arbeitsmengen, ein deutlich höheres von Vorgesetzten gefordertes Arbeitstempo sowie auch steigende Anforderungen an die Genauigkeit der Arbeitserfüllung. Hier besteht für Arbeitsnehmer ein Risiko der Dauerüberforderung und der Körper befindet sich in einem anhaltenden Alarmzustand – die typische Situation für eine zunächst nicht als Berufserkrankung wahrgenommene körperliche Erschöpftheit ist hier gegeben, die hier im beruflichen Umfeld zu suchen ist. Das Burnout-Syndrom ist eine der neuen Erkrankungen, die in diesem Zusammenhang vermehrt bei Arbeitsnehmern auftritt.

    Bei vielen weiteren Erkrankungen ist es heute so, dass Arbeitsmediziner auch das berufliche Umfeld genau durchleuchten, um mögliche Verbindungen zu finden und diese Krankheiten auch als Berufskrankheiten akzeptiert zu sehen und die Überlastung sowie das Burnout-Syndrom sind nur Beispiele für Erkrankungen, die zwar ihren Ursprung im beruflichen Umfeld haben, die aber noch nicht grundsätzlich als Berufskrankheiten gesehen werden.

    Rückenschmerzen & Vorboten einer Berufskrankheit

    Rückenschmerzen sind sehr häufige Erkrankungen, auf die Mitarbeiter krankgeschrieben werden. Gerade hier können die Ursachen sowohl in der psychischen als auch in der körperlichen Ursache gesucht werden. In beiden Fällen kann Abhilfe geschaffen werden.

    Rückenschmerzen können ihre Begründung in einer falschen Sitzhaltung am Arbeitsplatz haben. Ein weiter Grund kann aber auch in Konflikten am Arbeitsplatz liegen. Oft erhalten Mitarbeiter widersprüchliche Arbeitsanweisungen von verschiedenen Vorgesetzten, keine oder wenig Anerkennung für ihre Arbeit und nicht selten auch keinerlei Unterstützung für die Aufgabenbewältigung. Auch übermäßige Kontrollen durch Vorgesetzte können zu Verspannungen im Rückenbereich führen, die sich aus der Anspannung heraus ergeben. Abhilfe schaffen können hier folgende Maßnahmen:

    Ist der Rückenschmerz psychischer Ursache, können transparente Arbeitsprozesse, regelmäßige Rücksprachen und Rückmeldungen im Bereich der Arbeitsergebnisse gute Lösungen sein, das betriebliche Klima zu beeinflussen und die Anspannung der Mitarbeiter zu reduzieren.

    Rückenschmerzen durch Fehlhaltung am Arbeitsplatz

    Die steigenden Fälle von Rücken- und Gelenkschmerzen haben auch Gründe, die in der veränderten Belastung am Arbeitsplatz liegen. Hier können nur Veränderungen im Verhalten des Arbeitnehmers zu Verbesserungen führen.

    Lesetipp:  Leberkoma was tun? - Ursachen, Stadien, Therapie

    Abhilfemaßnahmen, wenn die Rückenschmerzen aus der Fehlhaltung bei sitzender Tätigkeit resultieren:

    • Empfehlenswert ist aus Sicht von Arbeitsmedizinern immer, dass etwa 25 Prozent der täglichen Arbeit in Bewegung verbracht wird und das Sitzen auf die Hälfte der bisherigen Zeit reduziert wird. An Bildschirmarbeitsplätzen wird allerdings 80 bis etwa 85 Prozent der Arbeit in sitzender und zudem einseitiger Haltung verbracht.
    • Hier ist gute Haltung gefragt, denn im Sitzen oder Stehen ist eine Belastung von 100 Prozent auf den Lendenwirbeln zu verzeichnen. Bei geradem und statischem Sitzen beträgt diese Belastung 140 Prozent und wenn in vorbebeugter Haltung gesessen wird, ist die Belastung häufig sogar bei 190 Prozent angesiedelt.
    • Schlechte Haltung belastet darüber hinaus nicht nur die Wirbelsäule sondern auch die Verdauung, die Durchblutung und auch die Atmung. Zudem ist eine schnellere Ermüdung gegeben, die sich letztlich in Nacken- und Kopfschmerzen oder auch Schulterbeschwerden äußern. Somit ist Haltung beim Sitzen gefragt und regelmäßige Unterbrechungen der sitzenden Tätigkeit können eine weitere Entlastung der Wirbelsäule darstellen.
    • Salben oder auch Franzbranntwein aus der Apotheke können zudem Muskelverspannungen reduzieren und die Durchblutung wieder anregen. Gemeinsam mit ausreichend Bewegung in der Freizeit lässt sich hier einiges gegen Rückenbeschwerden tun, um den Arbeitsalltag möglichst unbelastet zu überstehen und zudem einer Berufskrankheit vorzubeugen.

    Berufskrankheiten & Ursachen im Privatleben erkennen

    Besteht ein Leiden, das mit häufigen Krankschreibungen verbunden ist oder sogar in einer chronischen Erkrankung mündet, sind Veränderungen am Arbeitsplatz erforderlich. Auch wenn diese Erkrankung nicht zu den festgeschriebenen Berufserkrankungen zählt, haben Arbeitsmediziner bei den sogenannten berufsbedingten Volkskrankheiten einige Vorbeugungsmaßnahmen zur Hand, um diese Probleme zu reduzieren oder sogar wieder auszuheilen. Dabei haben Arbeitsmediziner ein Auge auf insgesamt 39 Millionen Beschäftigte in Deutschland und hier ist eine genaue Durchleuchtung sowohl des Arbeits- als auch des Privatlebens wichtig, um Abhilfe bei der Erkrankung zu schaffen.

    Vorbeugung statt Erwerbsunfähigkeit

    Einseitige Belastungen am Arbeitsplatz sollten immer durch viel sportliche Bewegung ausgeglichen werden. Hier können Schwimmen und Rad fahren, Walken oder Joggen gute Alternative zu einseitiger Haltung am Arbeitsplatz sein.

    Weiterhin sollte die Haltung am Arbeitsplatz häufig korrigiert, kontrolliert und verändert werden. Lockerungsübungen sollten am Arbeitsplatz in kleinen Pausen eingeplant werden. Auch Dehnübungen helfen, den Rücken zu entlasten.

    Ein optimales Gewicht, das auch aus einer abwechslungsreichen Ernährung rührt, sollte angestrebt werden, um den Körper möglichst belastbar und fit zu halten. Auch die Psyche profitiert von einer ausgewogenen und vitaminreichen Ernährung und hält Problemen am Arbeitsplatz besser Stand.

    Vorbeugungsmaßnahmen bei stehenden Tätigkeiten

    • Wer in einer stehenden Tätigkeit beschäftig ist, sollte auf sehr gute Schuhe achten. Die Absätze sollten hier bequem und flach sein, der Fuß muss vom Schuh optimal gestützt und gehalten werden.
    • Viel Bewegung ist wichtig als Ausgleich für die stehende Tätigkeit.
    • Sogenannte Stehhilfen können helfen, die stehende Tätigkeit leichter zu machen. Hier besteht die Möglichkeit, Alternativen zum ständigen Stehen in angelehntes Stehen oder auch teilweise sitzende Arbeitsausführung zu erreichen. Gerade bei Frisören haben sich Hocker durchgesetzt, die diese stehende Tätigkeit sehr unterstützen.
    • Im Stehen sollte regelmäßig leicht gewippt oder der Fuß zwischen Fußballen und Ferse abgerollt werden. So wird die Durchblutung angeregt und Verspannungen reduzieren sich.

    Vorbeugungsmaßnahmen bei sitzenden Tätigkeiten

    Auch bei einer überwiegend sitzenden Tätigkeit können viele Aufgaben im Stehen erledigt werden.

    • So zum Beispiel Ablage, Post öffnen oder auch Telefonate. Zu Kollegen laufen statt zu telefonieren schafft zwischendurch Bewegung und Entspannung.
    • In Besprechungen darf im kleineren Rahmen auch gern einmal gestanden werden.
    • Büromaterialien oder Arbeitsunterlagen können zu Kollegen gebracht werden, statt den Hauspostdienst zu nutzen, wobei zwischendurch für Bewegung gesorgt wird.
    • Spezielle Rückenübungen lassen sich auch am Arbeitsplatz durchführen.
    • Ein Stehpult am Arbeitsplatz kann für veränderte Haltung sorgen, wenn hier einige Aufgaben täglich erledigt werden.
    • Bewegung beim Sitzen ist wichtig, wippen mit den Füßen kann nicht nur den Körper entspannen, die Bewegung regt sogar das Gehirn an.
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